Häufige Fragen zum Thema „Rekonstruktive Orthopädie“

Vor einem Sprechstundenbesuch beziehungsweise einer Operation gibt es in der Regel viele Fragen. Um Sie schon vorab zu informieren und Ihnen eventuelle Unsicherheiten zu nehmen, haben wir Ihnen nachfolgend häufige Fragen und Antworten rund um die Behandlung von Knochendefekten und Fehlstellungen zusammengestellt.

Ab welcher Beinverkürzung kann man einen operativen Beinlängenausgleich durchführen lassen?

Eine Beinverkürzung von bis zu einem Zentimeter kann als „normal“ angesehen werden – das heißt, dies kommt bei vielen Menschen vor und stellt keinerlei Krankheitswert dar (beziehungsweise dies wird von den meisten Patienten gar nicht bemerkt). Prinzipiell lassen sich Beinlängenunterschiede – wenn erforderlich – konservativ ausgleichen, das heißt, mittels Sohleneinlage und / oder Schuhsohlenerhöhung.

Ein operativer Beinlängenausgleich kann bei Erwachsenen ab einem Beinlängenunterschied von zwei Zentimetern diskutiert werden.

Wenn bei mir ein knöcherner Defekt mit Fremdknochen aufgefüllt wird, muss ich Angst vor einer Krankheitsübertragung haben?

Das Risiko einer Krankheitsübertragung ist minimal. Die von uns verwendeten Produkte stammen von einer gemeinnützigen Gesellschaft aus Deutschland, welche ständigen Kontrollen der deutschen Behörden unterliegt. Die Produkte werden vor Auslieferung umfangreichen Tests und Verarbeitungsschritten – zum Beispiel Bestrahlung, chemische Behandlungen – unterzogen.

Mir wurde eine biologische Rekonstruktion in Aussicht gestellt. Was bedeutet das?

Unsere Philosophie ist, dass körpereigenen beziehungsweise biologischen Materialien – wenn möglich – der Vorzug vor künstlichen Implantaten wie Prothesen etcetera gegeben werden sollte. Hierfür stehen uns unterschiedlichste Techniken und Verfahren zur Verfügung, über welche wir sie im Rahmen der Sprechstundenkonsultation gerne informieren werden. Der Vorteil dieser sogenannten „biologischen Rekonstruktionen“ ist, dass der Körper mit möglichst wenig Fremdmaterial belastet wird und eine möglichst naturgemäße Wiederherstellung der Körperintegrität geschaffen werden kann.

Was kann passieren, wenn ich meine Fehlstellung unbehandelt lasse?

Eine eindeutige Lehrmeinung zur Beantwortung dieser Frage gibt es bislang nicht. In den vergangenen Jahren wurden jedoch vermehrt Studienergebnisse vorgestellt, welche ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung beziehungsweise das Voranschreiten einer Kniegelenksarthrose bei Vorliegen einer Beinachs-Fehlstellung zeigten. Ein erhöhtes Risiko scheint besonders bei seit der Kindheit bestehenden Fehlstellungen oder Vorliegen von ausgeprägten O-Beinen zu existieren.

Muss die bei mir eingesetzte Platte beziehungsweise der eingesetzte Nagel unbedingt wieder entfernt werden?

Prinzipiell muss das Osteosynthesematerial in den meisten Fällen nicht zwingend wieder entfernt werden. Erfahrungsgemäß wird dies von den meisten Patienten jedoch gewünscht. Abhängig von dem jeweiligen Operationsverfahren ist eine Entfernung der einliegenden Platte beziehungsweise des einliegenden Nagels nach etwa 1,5 Jahren möglich.